Rechnung schreiben als Personal Trainer: Pflichtangaben
Steuern · 26. August 2026 · 7 Minuten
Kurz gesagt
Eine Rechnung braucht in beiden Ländern rund zehn Pflichtangaben: Name und Anschrift beider Seiten, Leistungsbeschreibung, Zeitraum, Datum, fortlaufende Nummer, Entgelt und Steuersatz. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, müssen dafür aber auf die Befreiung hinweisen. Vereinfachte Regeln gelten für Kleinbetragsrechnungen: bis 400 € in Österreich, bis 250 € in Deutschland.
Eine Rechnung ist kein Formular, sondern ein Beleg mit gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt. Fehlt eine Angabe, ist sie für den Empfänger unter Umständen nicht zum Vorsteuerabzug tauglich — und dann kommt sie zurück, meist nach der Zahlungsfrist.
Welche Angaben muss jede Rechnung enthalten?
| Angabe | Österreich, § 11 UStG | Deutschland, § 14 UStG |
|---|---|---|
| Name und Anschrift des Leistenden | ja | ja |
| Name und Anschrift des Empfängers | ja | ja |
| Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung | ja | ja |
| Tag oder Zeitraum der Leistung | ja | ja |
| Ausstellungsdatum | ja | ja |
| Fortlaufende Nummer | ja | ja |
| Entgelt, nach Steuersätzen getrennt | ja | ja |
| Steuersatz und Steuerbetrag | ja | ja |
| UID- beziehungsweise Steuernummer des Leistenden | ja | ja |
| UID des Empfängers ab 10.000 € | ja | bei innergemeinschaftlichen Umsätzen |
Für Trainer ist die vierte Zeile die wichtigste. „Personal Training" allein ist keine ausreichende Leistungsbeschreibung; es braucht Umfang und Zeitraum — etwa „acht Einheiten Personal Training, September 2026".
Was ändert sich als Kleinunternehmer?
Zwei Dinge. Du weist keinen Steuerbetrag aus, und du musst auf die Befreiung hinweisen. In Österreich lautet der Hinweis typischerweise „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG", in Deutschland wird auf § 19 UStG verwiesen.
Der Fehler, der Geld kostet, ist der versehentliche Ausweis: Wer Umsatzsteuer auf die Rechnung schreibt, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet sie — auch wenn er sie nie erhalten hat. Ab wann die Befreiung endet, steht in Kleinunternehmerregelung für Trainer.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Rechnung mit reduzierten Angaben. Die Grenzen unterscheiden sich:
- Österreich: 400 € brutto. Name und Anschrift des Empfängers, die laufende Nummer und die UID-Nummer können entfallen.
- Deutschland: 250 € brutto nach § 33 UStDV, mit vergleichbaren Erleichterungen.
Seit der Neuregelung 2025 dürfen Kleinunternehmer in Österreich vereinfachte Rechnungen unabhängig von der 400-€-Grenze ausstellen. Für eine einzelne Trainingseinheit ist die Kleinbetragsrechnung damit der Normalfall, für ein Paket über mehrere Monate nicht.
Wie nummerierst du richtig?
Die Nummer muss fortlaufend und einmalig sein. Mehr verlangt das Gesetz nicht — insbesondere keine lückenlose Zählung ab eins.
Bewährt hat sich ein Aufbau aus Jahr und laufender Zahl, etwa 2026-014.
Getrennte Kreise für verschiedene Bereiche sind zulässig, solange jede Nummer
nur einmal vorkommt. Was nicht geht: eine Nummer zweimal vergeben, oder eine
Rechnung löschen und die Nummer erneut verwenden. Eine fehlerhafte Rechnung wird
storniert, nicht entfernt.
Was gilt für E-Rechnungen in Deutschland?
Seit 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — auch Kleinunternehmer, auch ohne eigene Ausstellungspflicht. Eine Mailadresse, die das Format annimmt, genügt.
Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen:
| Zeitraum | Was gilt |
|---|---|
| 2025 bis Ende 2026 | Papier weiter zulässig, PDF nur mit Zustimmung des Empfängers |
| ab 1. Januar 2027 | Pflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz |
| ab 1. Januar 2028 | Pflicht für alle |
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind über § 34a UStDV dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit. Dauerhaft befreit sind außerdem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Privatpersonen — und damit der größte Teil dessen, was ein Trainer schreibt.
Und in Österreich?
Eine allgemeine B2B-Pflicht gibt es bislang nicht. Verpflichtend ist die E-Rechnung nur gegenüber Bundesdienststellen: Seit 1. Jänner 2014 müssen Vertragspartner des Bundes strukturiert über e-Rechnung.gv.at abrechnen, akzeptiert werden ebInterface und Peppol.
Mittelfristig wird sich das ändern. Die EU-Initiative ViDA bringt ab 1. Juli 2030 digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen; ein Termin für eine österreichische B2B-Pflicht im Inland steht dagegen noch nicht fest.
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Was gehört bei Paketen und Zehnerblöcken auf die Rechnung?
Der Punkt, an dem Trainerrechnungen am häufigsten ungenau werden. Bei einem Paket, das im Voraus bezahlt und über Monate abgerufen wird, brauchst du zwei Angaben: was genau gekauft wurde und für welchen Zeitraum.
„Zehnerblock Personal Training, gültig bis 31.12.2026" erfüllt das. „Coaching" erfüllt es nicht. Bei Vorauszahlungen kommt hinzu, dass die Leistung noch nicht erbracht ist — eine Anzahlungsrechnung sollte das benennen, damit später die Schlussrechnung sauber daran anschließt.
Was tust du bei einer fehlerhaften Rechnung?
Nicht löschen und neu schreiben — das erzeugt genau die Lücke in der Nummernfolge, die später erklärt werden muss. Der saubere Weg hat zwei Schritte.
Ist die Rechnung noch nicht versendet, kannst du sie korrigieren und die Nummer behalten. Ist sie beim Empfänger, wird sie storniert: eine Stornorechnung mit eigener Nummer und Bezug auf die ursprüngliche, danach die korrigierte Rechnung mit wiederum eigener Nummer. Am Ende stehen drei Belege, und die Kette ist nachvollziehbar.
Ein Sonderfall betrifft den zu Unrecht ausgewiesenen Steuerbetrag. Er wird geschuldet, bis die Rechnung gegenüber dem Empfänger wirksam berichtigt ist — eine stille Korrektur in der eigenen Buchhaltung genügt dafür nicht.
Wie lange musst du Rechnungen aufbewahren?
In Österreich sieben Jahre nach § 132 BAO, gerechnet ab Schluss des Kalenderjahres. In Deutschland acht Jahre für Buchungsbelege und zehn Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse nach § 147 AO.
Diese Pflicht gilt für Belege — nicht für Trainingsdaten. Dort gilt das Gegenteil: löschen, sobald der Zweck entfällt. Beide Uhren nebeneinander erklärt Wie lange darf ich Klientendaten aufbewahren?.
Welche Fehler kommen am häufigsten vor?
- Leistungsbeschreibung zu unbestimmt — „Coaching" ohne Umfang und Zeitraum.
- Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl befreit — und damit geschuldet.
- Nummer doppelt vergeben, meist nach einer gelöschten Rechnung.
- Kein Hinweis auf die Befreiung als Kleinunternehmer.
- Leistungszeitraum fehlt, besonders bei Paketen.
Alle fünf lassen sich mit einer Vorlage abstellen, die einmal richtig aufgesetzt wird. Der Aufwand fällt genau einmal an.
Fazit
Die Pflichtangaben sind in beiden Ländern nahezu deckungsgleich, und die Unterschiede stecken in den Details: 400 gegen 250 Euro bei der Kleinbetragsrechnung, E-Rechnung in Deutschland gegen keine allgemeine Pflicht in Österreich. Wer eine saubere Vorlage anlegt und den Leistungszeitraum ernst nimmt, hat das Thema erledigt. Der Gesamtzusammenhang steht in Personal Trainer werden in Österreich.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 26. August 2026 wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
Name und Anschrift des Leistenden und des Empfängers, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitraum, Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Nummer, das Entgelt, den Steuersatz und den Steuerbetrag sowie die UID- beziehungsweise Steuernummer. Geregelt ist das in § 11 UStG in Österreich und § 14 UStG in Deutschland.
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Rechnung mit vereinfachten Angaben. In Österreich bis 400 € brutto, in Deutschland bis 250 € brutto. Empfängerangaben, laufende Nummer und UID-Nummer können dann entfallen.
Was muss ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung schreiben?
Einen Hinweis auf die Steuerbefreiung, in Österreich etwa „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG". Ein Steuerbetrag darf nicht ausgewiesen werden, sonst schuldest du ihn dem Finanzamt.
Muss ich E-Rechnungen empfangen können?
In Deutschland ja, seit 1. Januar 2025 für den inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen — auch als Kleinunternehmer. In Österreich gibt es bislang keine allgemeine B2B-Pflicht; verpflichtend ist die E-Rechnung nur gegenüber Bundesdienststellen.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
In Österreich sieben Jahre nach § 132 BAO. In Deutschland acht Jahre für Buchungsbelege und zehn Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse nach § 147 AO.
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