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Welches Gewerbe brauche ich als Personal Trainer? (AT)

Gewerbe · 23. August 2026 · 6 Minuten

Kurz gesagt

Für klassisches Personal Training genügt in Österreich das freie Gewerbe „Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen". Es verlangt keinen Befähigungsnachweis. Sobald du berätst statt anleitest, mit Kranken arbeitest oder Ernährung planst, verlässt du diesen Rahmen und brauchst eine reglementierte Berechtigung nach § 119 GewO. Wer ohne passende Berechtigung arbeitet, riskiert nach § 366 GewO bis zu 3.600 € Geldstrafe.

Die Frage klingt nach Formalität, entscheidet aber, was du verkaufen darfst. In Österreich hängt die Antwort nicht am Titel auf deiner Website, sondern an einer einzigen Unterscheidung: Leitest du an, oder berätst du?

Welches Gewerbe deckt Personal Training in Österreich ab?

Das freie Gewerbe „Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen". Kein Befähigungsnachweis, keine Prüfung, keine Wartezeit — die Berechtigung entsteht mit der Anmeldung.

Zwei Wörter darin sind die eigentliche Regel. „Trainingskonzepte" grenzt gegen Beratung ab. „Gesundheitsbewusste Personen" grenzt gegen Kranke ab: Wer eine Diagnose mitbringt und trainieren soll, gehört in die Physiotherapie oder in ärztliche Begleitung, nicht in ein freies Gewerbe. Der komplette Weg von der Anmeldung bis zur ersten Rechnung steht in Personal Trainer werden in Österreich.

Welche Gewerbe grenzen daran an?

BerechtigungArtVoraussetzungWofür
Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste PersonenfreikeineTrainingsplanung, Anleitung, Betreuung
Lebens- und Sozialberatung, § 119 GewOreglementiertBefähigungsnachweispsychologische und sportwissenschaftliche Beratung
Ernährungsberatung im Rahmen des § 119 GewOreglementiertStudium Ernährungswissenschaften oder DiätologieKostzusammenstellung, Ernährungsplanung
MassagereglementiertBefähigungsnachweismanuelle Techniken
Fitnessstudioeigenes Gewerbebetriebliche AnforderungenBetrieb einer Anlage

Die dritte Zeile ist die, an der die meisten scheitern. Ernährungsberatung ist in Österreich dem § 119 GewO vorbehalten — und zwar auch unter anderem Namen. „Ernährungstraining", „Ernährungscoaching" oder „Makro-Betreuung" ändern nichts an der Zuordnung. Was genau darunter fällt, klärt Ernährungsberatung: Wer darf sie in Österreich anbieten?.

Wann brauchst du gar keine Gewerbeberechtigung?

§ 2 GewO nimmt bestimmte Tätigkeiten von der Gewerbeordnung aus, darunter die freie Lehrtätigkeit — reine Wissensvermittlung durch Unterricht. Ein Vortrag, ein Workshop, ein Kurs ohne individuelle Betreuung kann darunter fallen.

Verlass dich nicht darauf, sobald Geld regelmäßig fließt. Individuelle Pläne, laufende Betreuung und wiederkehrende Termine sind das Gegenteil von Wissensvermittlung an eine Gruppe. Die Behörde sieht sich die tatsächliche Tätigkeit an, nicht die Bezeichnung im Vertrag.

Ändert Online-Coaching etwas an der Berechtigung?

Nein. Die Gewerbeordnung fragt nach der Tätigkeit, nicht nach dem Kanal. Ein Plan, den du in einer App zuweist, ist dieselbe Leistung wie einer auf Papier im Studio — dieselbe Berechtigung, dieselben Grenzen.

Was sich ändert, ist der Datenschutz: Sobald Gewicht, Fotos und Verlauf digital liegen, gelten sie als Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Der Zusammenhang steht in Sind Trainingsdaten Gesundheitsdaten?.

KADEA ist eine Coaching-App für Personal Trainer im deutschsprachigen Raum: Trainingspläne, 412 Übungen mit Video, Nachrichten und Fortschritt in einer App, die das Logo und die Farben des Trainers trägt. Der Zugang kostet 50 € im Monat plus 10 € je aktivem Klienten (zzgl. USt.), die Daten liegen auf EU-Servern in Irland. Einen Überblick gibt die Startseite, Details stehen unter Fragen.

Woran erkennst du, ob du anleitest oder berätst?

Die Unterscheidung wirkt spitzfindig, bis man sie einmal an konkreten Sätzen durchspielt. Anleiten heißt: Du gibst eine Übung vor, korrigierst die Ausführung, steigerst das Gewicht, veränderst den Plan nach dem, was du siehst. Der Gegenstand ist eine Bewegung, und der Maßstab ist die Leistung.

Beraten heißt: Jemand schildert ein Problem, und du entwickelst mit ihm eine Lösung, die über das Training hinausreicht. Sobald du Schlafverhalten, Stressbewältigung, Motivationsstrukturen oder das persönliche Umfeld bearbeitest, bist du im Gebiet der Lebens- und Sozialberatung — auch dann, wenn das Gespräch auf der Hantelbank stattfindet.

Drei Fragen trennen die beiden Bereiche im Alltag zuverlässig:

  • Was ist das Ergebnis? Ein Plan, eine Ausführung, eine Steigerung — oder eine Empfehlung, wie jemand sein Leben anders einrichten soll?
  • Worauf stützt sich deine Aussage? Auf Trainingslehre — oder auf ein Fachgebiet, für das es eine eigene Berechtigung gibt?
  • Was verkaufst du? Steht auf der Rechnung eine Trainingseinheit oder eine Beratungsstunde?

Die dritte Frage ist die praktischste. Rechnungen und Website-Texte sind das Erste, was eine Behörde oder ein Mitbewerber ansieht. Wer „Coaching für mehr Ausgeglichenheit" bewirbt und ein freies Gewerbe hat, hat sich das Problem selbst geschrieben — unabhängig davon, was in der Stunde tatsächlich passiert.

Brauchst du mehrere Gewerbe nebeneinander?

Das kommt häufiger vor, als es klingt. Wer Training anbietet und Massage, braucht zwei Berechtigungen. Wer Training anbietet und zusätzlich Ernährungsberatung, braucht die reglementierte dazu — oder eine Kooperation mit jemandem, der sie hat.

Praktisch heißt das:

  • Jede Berechtigung wird einzeln angemeldet und einzeln im GISA geführt.
  • Je Fachgruppe entsteht eine eigene WKO-Grundumlage.
  • Die SVS rechnet nicht doppelt: Sie kennt nur deinen Gesamtgewinn aus selbstständiger Tätigkeit.

Die Kooperationslösung ist oft die bessere. Sie kostet keine zweite Grundumlage, und die Verantwortung für die fachliche Berechtigung bleibt bei dem, der sie hat.

Was passiert, wenn du ohne passende Berechtigung arbeitest?

Zwei Ebenen, und die zweite ist die unangenehmere.

Verwaltungsrechtlich ist unbefugte Gewerbeausübung eine Übertretung nach § 366 Abs. 1 GewO, die Geldstrafe reicht bis 3.600 €. Die Anzeige kommt selten von einem Klienten und fast immer von einem Mitbewerber.

Zivilrechtlich ist der Schaden größer: Wer ohne Berechtigung anbietet, handelt unlauter. Mitbewerber können auf Unterlassung klagen, und die Kosten einer Abmahnung übersteigen die Verwaltungsstrafe regelmäßig. Dazu kommt die Haftung — dass du eine Leistung nicht anbieten durftest, hilft dir im Schadensfall nicht, sondern gegen dich. Mehr dazu in Haftung im Personal Training.

Wie meldest du ein weiteres Gewerbe dazu?

Der Ablauf ist derselbe wie bei der ersten Anmeldung: online über GISA oder das Unternehmensserviceportal. Bei einem reglementierten Gewerbe kommt der Befähigungsnachweis dazu, und die Behörde prüft ihn — die Berechtigung entsteht dann nicht sofort, sondern mit dem Bescheid.

Die Neugründungserklärung nach dem NeuFöG greift nur bei der Neugründung, nicht bei jeder weiteren Anmeldung. Wer von Anfang an weiß, dass zwei Berechtigungen nötig sind, meldet sie besser gemeinsam an.

Fazit

Für klassisches Personal Training reicht ein freies Gewerbe ohne Befähigungsnachweis — das ist die gute Nachricht. Die Grenze liegt nicht beim Thema, sondern beim Verb: Anleiten ist frei, Beraten ist reglementiert, und Ernährung ist es in Österreich besonders. Wer sein Angebot einmal an diesen drei Wörtern durchgeht, weiß, welche Berechtigungen er braucht.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 23. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie heißt das Gewerbe für Personal Trainer in Österreich genau?

„Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen". Es steht auf der Liste der freien Gewerbe des Wirtschaftsministeriums und verlangt keinen Befähigungsnachweis.

Darf ich mit diesem Gewerbe auch beraten?

Nur im Rahmen der Trainingsanleitung. Psychologische und sportwissenschaftliche Beratung fallen unter die Lebens- und Sozialberatung nach § 119 GewO und sind reglementiert. Die Grenze verläuft zwischen Anleiten und Beraten, nicht zwischen den Themen.

Brauche ich für Online-Coaching ein anderes Gewerbe?

Nein. Die Gewerbeberechtigung richtet sich nach der Tätigkeit, nicht nach dem Kanal. Ein Trainingsplan per App fällt unter dieselbe Berechtigung wie einer im Studio.

Was kostet unbefugte Gewerbeausübung?

Nach § 366 Abs. 1 GewO handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis 3.600 €. Dazu kommen zivilrechtliche Folgen: Mitbewerber können auf Unterlassung klagen.

Kann ich mehrere Gewerbe gleichzeitig haben?

Ja. Jede Berechtigung wird einzeln angemeldet und einzeln im GISA eingetragen. Für die Wirtschaftskammer entsteht je Fachgruppe eine eigene Grundumlage, die Sozialversicherung rechnet dagegen mit dem Gesamtgewinn.

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