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Zusammenarbeit mit Ernährungsfachkräften

Ernährung · 27. August 2026 · 9 Minuten

Kurz gesagt

Die Zusammenarbeit ist für Trainer ohne eigene Berechtigung der einzige saubere Weg zum Thema Ernährung — und wirtschaftlich der bessere. Zu unterscheiden sind drei Berufsbilder: Diätologen in Österreich nach dem MTD-Gesetz, Diätassistenten in Deutschland und gewerbliche Ernährungsberater nach § 119 GewO, deren Zuständigkeit bei gesunden Personen endet. Verbreitet sind drei Modelle: gegenseitige Empfehlung, feste Kooperation und Zukauf als Leistung. Beim Austausch von Angaben gilt Art. 9 DSGVO — weitergegeben wird nur mit Einwilligung des Klienten.

Für Trainer ohne eigene Berechtigung ist die Zusammenarbeit nicht der Notausgang, sondern der bessere Weg. Sie löst nicht nur ein Rechtsproblem — sie bringt auch Klienten, und zwar die Art, die schon überzeugt ankommt.

Wen suchst du überhaupt?

Drei Berufsbilder werden regelmäßig verwechselt, obwohl sie verschiedene Zuständigkeiten haben:

BerufsbildLandZuständig für
DiätologeÖsterreich, MTD-Gesetzgesunde, krankheitsgefährdete und kranke Personen
Ernährungsberater nach § 119 GewOÖsterreichgesunde Personen ohne Krankheitsgefährdung
DiätassistentDeutschlandauch diätetische Behandlung bei Erkrankung
ErnährungsberaterDeutschlandBezeichnung nicht geschützt, Grenze ist das Heilpraktikergesetz

Für die Praxis heißt das: Wer im Betreuungsalltag auch mit Menschen zu tun hat, bei denen eine Erkrankung im Raum steht, braucht in Österreich einen Diätologen und in Deutschland einen Diätassistenten. Für alles davor genügt die gewerbliche Ebene. Wann die Grenze erreicht ist, steht in Wann du an einen Diätologen verweisen musst.

Welche Modelle funktionieren?

Drei haben sich durchgesetzt, mit steigendem Aufwand und steigender Bindung:

  1. Gegenseitige Empfehlung. Kein Geld fließt, jeder bleibt eigenständig. Der einfachste Einstieg und der häufigste Dauerzustand.
  2. Feste Kooperation. Abgestimmte Abläufe, gemeinsame Termine, ein gemeinsames Verständnis davon, wer was beantwortet.
  3. Zukauf als Leistung. Die Fachkraft arbeitet im Auftrag, du rechnest gegenüber dem Klienten ab. Der aufwendigste Weg, weil er saubere vertragliche Regelungen und eine klare Haftungsverteilung verlangt.

Für die meisten Einzelbetreuungen ist Modell eins ausreichend und Modell zwei das Ziel. Modell drei lohnt sich erst, wenn die Nachfrage verlässlich ist.

Warum lohnt sich das wirtschaftlich?

Weil Empfehlungen der stärkste Kanal sind, den es gibt. Nach der Nielsen-Erhebung zum Vertrauen in Werbung liegt das Vertrauen in Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld bei rund 83 Prozent, das in klassische Werbung bei rund 40 Prozent.

Eine Fachkraft, die dich regelmäßig weiterempfiehlt, ist damit wertvoller als jede Anzeige — und die Klienten kommen bereits mit einem Anliegen. Wie man Empfehlungen systematisch aufbaut, steht in Empfehlungen systematisch bekommen.

Wie teilt ihr euch die Zuständigkeit?

Das ist der Punkt, an dem Kooperationen gelingen oder auseinanderfallen. Sinnvoll ist eine Aufteilung, die beide Seiten in einem Satz erklären können:

Frage des KlientenWer antwortet
Wie viele Sätze mache ich?Trainer
Wie sieht meine Woche aus?Trainer
Was soll ich essen?Fachkraft
Warum bin ich beim Training müde?erst Trainer, bei Verdacht Fachkraft oder Arzt
Mein Befund sagt …Arzt oder Diätologe

Der häufigste Fehler ist die vierte Zeile: Sie klingt nach Training und endet oft nicht dort. Wer sie beim ersten Auftreten abgibt, hat später keine Diskussion.

Was gilt beim Austausch von Daten?

Angaben zu Training und Ernährung sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Weitergegeben wird deshalb nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Klienten, und die bezieht sich auf einen konkreten Empfänger, nicht auf „meine Partner".

Wichtig ist außerdem die rechtliche Einordnung: Zwei selbstständige Fachpersonen sind jeweils eigenständig verantwortlich. Es handelt sich nicht um Auftragsverarbeitung, es gibt also keinen Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen euch — jeder hat sein eigenes Verhältnis zum selben Menschen. Was das bedeutet, steht in Auftragsverarbeitungsvertrag für Personal Trainer und Einwilligung einholen: Muster und Fehler.

Praktisch am einfachsten ist ohnehin der Weg über den Klienten selbst: Er gibt seinen Bereich frei, statt dass ihr Daten hin- und herschickt.

Woran scheitern solche Verbindungen?

An drei Dingen, die sich alle vorher klären lassen:

  • Doppelte Antworten. Wenn beide dieselbe Frage beantworten, entstehen Widersprüche — und der Klient glaubt am Ende keinem von beiden.
  • Einseitigkeit. Eine Empfehlung, die nur in eine Richtung läuft, hält selten länger als ein Jahr.
  • Unterschiedliche Tonlage. Wer streng arbeitet und wer locker arbeitet, passt selten zusammen — das merkt der Klient sofort.

Wie stellt ihr die Zusammenarbeit nach außen dar?

Der Punkt, an dem eine saubere Kooperation wieder unsauber werden kann. Denn was du auf deiner Website ankündigst, wird rechtlich an dir gemessen — auch wenn eine andere Person die Leistung erbringt.

In Österreich ist das ausdrücklich entschieden: Der Oberste Gerichtshof hat mit 4 Ob 177/18k vom 23. Oktober 2018 bestätigt, dass bereits das Ankündigen einer vorbehaltenen Tätigkeit vom Verbot umfasst ist. Wer „Ernährungsberatung" als eigene Leistung bewirbt und sie zukauft, bewegt sich damit im vorbehaltenen Bereich — unabhängig davon, wer am Ende im Raum sitzt.

Sauber ist die Darstellung als das, was sie ist: zwei Personen, zwei Zuständigkeiten, ein gemeinsamer Klient. Also „Ich arbeite mit einem Diätologen zusammen" statt „Bei mir bekommst du auch Ernährungsberatung". Der Unterschied klingt klein und ist der ganze Punkt. Die vollständige Einordnung steht in Ernährung im Coaching: was Trainer dürfen und was nicht.

Dasselbe gilt für Angebote und Rechnungen: Was du in Rechnung stellst, sollte benennen, was du erbracht hast. Wie eine Rechnung aussehen muss, steht in Rechnung schreiben als Personal Trainer.

Wie findest du die richtigen Leute?

Nicht über Anfragen ins Blaue, sondern über einen konkreten Fall. Der Anlass ist ohnehin da: Sobald du das nächste Mal verweisen musst, brauchst du einen Namen. Wer bei dieser Gelegenheit anruft, statt eine allgemeine Kooperationsanfrage zu schreiben, bekommt deutlich häufiger eine Antwort.

Zwei Prüfungen lohnen sich vorab: die Berufsbezeichnung und die Frage, ob die Person bereits mit Trainern arbeitet. Der zweite Punkt spart Grundsatzgespräche.

KADEA ist eine Coaching-App für Personal Trainer im deutschsprachigen Raum: Trainingspläne, 412 Übungen mit Video, Nachrichten und Fortschritt in einer App, die das Logo und die Farben des Trainers trägt. Der Zugang kostet 50 € im Monat plus 10 € je aktivem Klienten (zzgl. USt.), die Daten liegen auf EU-Servern in Irland.

Der Ernährungsbereich gehört dem Klienten und wird von ihm freigegeben. Wie das aussieht, steht auf der Startseite; Trainer bewerben sich über Trainer werden.

Fazit

Die Zusammenarbeit mit einer Ernährungsfachkraft löst für Trainer ohne eigene Berechtigung nicht nur ein Rechtsproblem, sondern erschließt den stärksten Kanal überhaupt: Empfehlungen, denen nach der Nielsen-Erhebung rund 83 Prozent vertrauen. Entscheidend ist, das passende Berufsbild zu wählen, die Zuständigkeit in einem Satz aufteilen zu können und Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung weiterzugeben. Und der einfachste Einstieg ist kein Kooperationsangebot, sondern der nächste konkrete Fall.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 27. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Mit welchen Berufsbildern arbeitet man zusammen?

In Österreich mit Diätologen, deren Beruf im MTD-Gesetz geregelt ist und die als einzige Berufsgruppe neben Ärzten bei Erkrankungen ernährungstherapeutisch behandeln dürfen, sowie mit gewerblichen Ernährungsberatern nach § 119 GewO für gesunde Personen. In Deutschland mit Diätassistenten und mit Ernährungsberatern, deren Bezeichnung dort nicht geschützt ist.

Welche Modelle der Zusammenarbeit gibt es?

Drei. Die gegenseitige Empfehlung ohne Geldfluss ist die einfachste und häufigste. Die feste Kooperation mit abgestimmten Abläufen bindet mehr, trägt aber auch mehr. Der Zukauf als Leistung, bei dem die Fachkraft im Auftrag arbeitet, ist der aufwendigste Weg und verlangt saubere vertragliche Regelungen.

Darf ich Klientendaten an eine Ernährungsfachkraft weitergeben?

Nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Klienten. Angaben zu Training und Ernährung sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Beide Seiten sind dabei eigenständig verantwortlich — es handelt sich nicht um Auftragsverarbeitung, sondern um zwei getrennte Verhältnisse zum selben Menschen.

Lohnt sich die Zusammenarbeit wirtschaftlich?

In der Regel ja, vor allem über Empfehlungen. Nach der Nielsen-Erhebung zum Vertrauen in Werbung liegt das Vertrauen in Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld bei rund 83 Prozent gegenüber rund 40 Prozent bei klassischer Werbung. Eine Fachkraft, die regelmäßig weiterempfiehlt, ist damit wertvoller als jede bezahlte Anzeige.

Woran scheitern solche Verbindungen?

An unklaren Zuständigkeiten und an fehlender Gegenseitigkeit. Wenn beide Seiten dieselben Fragen beantworten, entstehen widersprüchliche Aussagen beim Klienten. Und eine Empfehlung, die nur in eine Richtung läuft, hält selten länger als ein Jahr.

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